Jugendwohngemeinschaft

Angebot

Betreutes Wohnen in einer Jugendwohngemeinschaft für UMA
nach §34 SGB VIII, §35 SGB VIII und Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an männliche minderjährige Jugendliche mit Migrationsgeschichte im Alter von 16 bis 21 Jahren, die sich ohne sorgeberechtigte Begleitung in Deutschland aufhalten. Die Konzeption vom Betreutes Wohnen in einer Jugendwohngemeinschaft für UMAs basiert auf Erfahrungen und Rückmeldungen junger Menschen, die in vergleichbaren Wohnformen untergebracht waren. Ihre Schilderungen geben Einblicke in spezifische Lebenslagen, die durch Migration, Trennungserfahrungen und Unsicherheit geprägt sind. Diese Perspektiven wurden aufgenommen und bilden eine wesentliche Grundlage für die fachliche Ausrichtung dieses Konzeptes.

Rechtsgrundlage

Die pädagogische Arbeit erfolgt auf der Grundlage der im SGB VIII definierten Rechtsansprüche und orientiert sich an den individuellen Erziehungsbedarfen der aufgenommenen jungen Menschen.

I § 34 SGB VIII – ist eine staatliche Leistung, wo jungen Menschen beispielsweise in einer Wohngruppe unterkommt, wenn sie nicht bei ihren Eltern leben können. Das Ziel ist, sie auf ein selbstständiges Leben vorzubereiten, ihnen bei Ausbildung und Beschäftigung zu helfen und sie in ihrem Alltag zu unterstützen. Es handelt sich um eine umfassende pädagogische Betreuung rund um die Uhr.

II § 35 SGB VIII- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung:
Die Hilfe wird als intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung für junge Menschen erbracht, die aufgrund besonderer Belastungen oder individueller Problemlagen auf ein hoch individualisiertes und eng begleitetes Unterstützungssetting angewiesen sind. Die Betreuung erfolgt in einem trägereigenen Wohnraum mit gezielt eingesetzter pädagogischer Begleitung im Alltag. Ziel ist es, den jungen Menschen beim Aufbau einer eigenständigen und verantwortungsvollen Lebensführung zu unterstützen, individuelle Schwierigkeiten zu bewältigen, soziale Kompetenzen zu stärken, sowie schulische oder berufliche Perspektiven zu fördern. Die Betreuung orientiert sich vollständig an den Bedürfnissen des jungen Menschen. Sie wird über einen längeren Zeitraum angelegt, um eine verlässliche Beziehung auszubauen.

III § 41 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige: Ergänzend greift § 41 SGB VIII bei jungen Volljährigen, die auf Grundlage einer individuellen Hilfeplanung weiterhin pädagogische Begleitung benötigen.

Aufnahmeprozess

Da wir bemüht sind, jedem Jugendlichen möglichst individuell in der Verselbstständigung zu unterstützen, ist ein Vorgespräch und die Abklärung des individuellen Hilfebedarfes unabdingbar. Die Terminvereinbarung erfolgt üblicherweise über die zuständigen Sachbearbeiter des ASD des zuständigen Jugendamtes und das Gespräch wird durch einen Bezugsbetreuer der Jugendwohngemeinschaft geführt. Das Vorstellungsgespräch dient vor allem dem Herstellen eines ersten Eindruckes durch einen Bezugsbetreuer, ob der potenzielle Bewohner ins aktuelle Gruppen-Setting passt.

Ausschlusskriterien zur Aufnahme in die Jugendwohngemeinschaft sind akute/unbehandelte psychische Erkrankungen, bestehender fortgesetzter Suchtmittelkonsum (es muss die Bereitschaft vorliegen innerhalb der Räumlichkeiten der Wohngemeinschaft nicht zu konsumieren), akute Störungen der Impulskontrolle, inklusive Hang zu Selbstverletzungen.

Ansprechpartnerin

Wencke Jedwilayties
Teamleiterin
Handy: 0174 210 28 50
Tel.: 0385 / 48 57 83 7

Standort Schwerin

Medeweger Straße 3

19057 Schwerin

4

freie Plätze